Rechtsprechung
BGH, 27.09.2007 - V ZB 196/06 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- lexetius.com
ZPO § 579 Abs. 2
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Unstatthaftigkeit einer auf § 579 Abs. 1 Nr. 1 Zivilprozessordnung (ZPO) gestützten Nichtigkeitsbeschwerde
- Judicialis
ZPO § 579 Abs. 2
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 579 Abs. 2
Statthaftigkeit einer Nichtigkeitsbeschwerde - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Wann ist Nichtigkeitsbeschwerde unstatthaft?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Tübingen, 17.11.2005 - 3 (2) K 41/99
- LG Tübingen, 21.11.2006 - 5 T 327/06
- BGH, 27.09.2007 - V ZB 196/06
Papierfundstellen
- NJW-RR 2008, 448
- MDR 2008, 98
- BB 2007, 2707
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (2)
- BAG, 21.07.1993 - 7 ABR 25/92
Nichtigkeitsantrag oder Gegenvorstellung wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs
Auszug aus BGH, 27.09.2007 - V ZB 196/06
Aber selbst diese Privilegierung führt nicht dazu, dass der Betroffene nach erfolgloser Rechtsmitteleinlegung wegen desselben Nichtigkeitsgrundes auch noch die Wiederaufnahme des Verfahrens betreiben könnte (BAG MDR 1994, 1044;… Hartmann aaO). - BGH, 05.05.1982 - IVb ZR 707/80
Nichtigkeitsklage wegen mangelnder Prozeßfähigkeit
Auszug aus BGH, 27.09.2007 - V ZB 196/06
b) Entgegen der Auffassung der Schuldner folgt aus der in BGHZ 84, 24 ff. veröffentlichten Entscheidung des Bundesgerichtshofs, die den Sonderfall einer auf den Mangel der Prozessfähigkeit gestützten Nichtigkeitsklage (§ 579 Abs. 1 Nr. 4 ZPO) betrifft, schon deshalb nichts anderes, weil sich die Entscheidung zur Frage des Verbrauchs von Nichtigkeitsgründen in der Rechtsmittelinstanz nicht verhält.
- BGH, 05.03.2020 - V ZB 20/19
Statthaftigkeit der Wiederaufnahme des Verfahrens analog §§ 578 ff. ZPO gegen …
b) Der Senat ist, ohne dass es im Ergebnis darauf ankam, unausgesprochen davon ausgegangen, dass die Vorschrift des § 579 Abs. 1 Nr. 1 ZPO auf den Zuschlagsbeschluss anwendbar ist (vgl. Beschluss vom 27. September 2007 - V ZB 196/06, NJW-RR 2008, 448).Sie ist in den Fällen des § 579 Abs. 2 ZPO sowie dann unzulässig, wenn der Wiederaufnahmegrund in einem Rechtsmittelverfahren erfolglos geltend gemacht worden ist (vgl. Senat, Beschluss vom 27. September 2007 - V ZB 196/06, NJW-RR 2008, 448 Rn. 6); dafür ist hier nicht ersichtlich.
- LSG Berlin-Brandenburg, 28.09.2022 - L 18 AS 293/21
Nichtigkeitsklage - Zulässigkeit
Da dies durch eine Entscheidung in einem Rechtsmittelverfahren gewährleistet ist, bedarf es auch unter dem Blickwinkel eines effektiven Rechtsschutzes nicht einer nochmaligen - die knappen Ressourcen der Justiz unnötig beanspruchenden - Überprüfung in einem nachfolgenden Wiederaufnahmeverfahren (vgl zB Bundesgerichtshof, Beschluss vom 27. September 2007 - V ZB 196/06 - juris - Rn 5). - LSG Berlin-Brandenburg, 28.09.2022 - L 18 AS 295/21
Nichtigkeitsklage - Zulässigkeit
Da dies durch eine Entscheidung in einem Rechtsmittelverfahren gewährleistet ist, bedarf es auch unter dem Blickwinkel eines effektiven Rechtsschutzes nicht einer nochmaligen - die knappen Ressourcen der Justiz unnötig beanspruchenden - Überprüfung in einem nachfolgenden Wiederaufnahmeverfahren (vgl zB Bundesgerichtshof, Beschluss vom 27. September 2007 - V ZB 196/06 - juris - Rn 5). - LSG Sachsen, 16.08.2019 - L 2 SV 1/19 Da dies durch eine Entscheidung in einem Rechtsmittelverfahren gewährleistet ist, bedarf es auch unter dem Blickwinkel eines effektiven Rechtsschutzes nicht einer nochmaligen - die knappen Ressourcen der Justiz unnötig beanspruchenden - Überprüfung in einem nachfolgenden Wiederaufnahmeverfahren (BGH, Beschluss vom 27. September 2007 - V ZB 196/06 - juris Rn. 5).